Hier geht es tatsächlich gar nicht um die ggf. abzuführende Steuer an sich, sondern auch um die Hürde für einen nicht arbeitenden Menschen. Der Bürgergeldempfänger sieht sich nicht in der Lage, eine Steuererklärung abzugeben, auch nicht, wenn man sagt, dass es Lohnsteuerhilfevereine gibt. Damit im Zusammenhang stehende Folgefrage: WENN der Betrag dann tatsächlich steuerpflichtig wäre, wie könnte man dann Steuer (und Soz.vers.) als Verein dann vorab abführen, ähnlich wie bei einem Minijob , aber eben für ein Ehrenamt ??