Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei Ihnen liegt ein Fall der Doppelansässigkeit vor, da Sie sowohl in der Schweiz wohnen als auch in Deutschland. Den Konflikt löst das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz, Art. 4. Danach ist die Ansässigkeit des Arbeitnehmers in folgender Reihenfolge zu prüfen:
a)
Wo ist die ständige Wohnstätte des Arbeitnehmers?
(Vorrang des "Wohnsitzstaates").
b)
Wo ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen?
(Wenn der Arbeitnehmer Wohnstätten in beiden Staaten hat).
c)
Wo befindet sich der Aufenthalt des Arbeitnehmers? (Wenn der Arbeitnehmer in keinem Staat eine Wohnstätte hat oder sein Lebensmittelpunkt nicht bestimmbar ist).
d)
Staatsangehörigkeit?
(Wenn nach 1.-3. keine Entscheidung möglich ist).
e)
Verständigungsverfahren zwischen den Vertragsstaaten?
(Wenn nach 1.-4. keine Entscheidung möglich ist).
Es ist also zu prüfen, wo sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet, um danach entscheiden zu können, wo Sie Einkommen versteuern müssen. Auf Ihre Staatsangehörigkeit kommt es vorliegend nur an, wenn keine Bestimmung des Lebensmittelpunktes möglich ist.
Grundsätzlich gilt auch hier das Sie das jeweilige Einkommen auch in dem jeweiligen Land versteuern müssen.
Gerne stehe ich Ihnen außerhalb des Portals zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt