Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei Ihnen liegt ein Fall der Doppelansässigkeit vor, da Sie sowohl in der Schweiz wohnen als auch in Deutschland. Den Konflikt löst das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz, Art. 4. Danach ist die Ansässigkeit des Arbeitnehmers in folgender Reihenfolge zu prüfen:
a)
Wo ist die ständige Wohnstätte des Arbeitnehmers?
(Vorrang des "Wohnsitzstaates").
b)
Wo ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen?
(Wenn der Arbeitnehmer Wohnstätten in beiden Staaten hat).
c)
Wo befindet sich der Aufenthalt des Arbeitnehmers? (Wenn der Arbeitnehmer in keinem Staat eine Wohnstätte hat oder sein Lebensmittelpunkt nicht bestimmbar ist).
d)
Staatsangehörigkeit?
(Wenn nach 1.-3. keine Entscheidung möglich ist).
e)
Verständigungsverfahren zwischen den Vertragsstaaten?
(Wenn nach 1.-4. keine Entscheidung möglich ist).
Es ist also zu prüfen, wo sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet, um danach entscheiden zu können, wo Sie Einkommen versteuern müssen. Auf Ihre Staatsangehörigkeit kommt es vorliegend nur an, wenn keine Bestimmung des Lebensmittelpunktes möglich ist.
Grundsätzlich gilt auch hier das Sie das jeweilige Einkommen auch in dem jeweiligen Land versteuern müssen.
Gerne stehe ich Ihnen außerhalb des Portals zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 20.02.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Entschuldigen Sie vielmals, aber irgendwie bin ich jetzt nicht schlauer. Da die erhoffte Antwort mir sagen soll ob es so (wie beschrieben) gehen würde.
Wenn ich in der Schweiz Ansässig bin (oder in D, wo auch immer der Mittelpunkt nun wäre). Aber auch in Deutschland (oder eben Schweiz) einen Wohnsitz habe und Einkommen aus einem Angestelltenverhätlnis erhalte gilt dann:
Schweizer Einkommen wird in der Schweiz versteuert.
Deutsches Einkommen wird in Deutschland versteuert.
Oder aber:
Schweizer und Deutsches Einkommen wird in der Schweiz versteuert
PLUS Deutsches Einkommen wird in Deutschland versteuert?
Oder wie wäre es richtig?
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Hilfe.
Freundliche Grüsse
Wenn in der Schweiz Ihr Mittelpunkt ist, wird das Einkommen jeweils in den Ländern besteuert und bei Abgabe der schweizerischen Steuererklärung wird die deutsche Steuer angerechnet bzw. freigestellt, wobei Sie dieses Einkommen aus Deutschland deklarieren müssen.