Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf der Basis des gebenenen Sachverhalts verbindlich wie folgt.
Da die Gesellschafter sämtlich ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sind Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig (§ 1 EstG.). Da Deutschland dem Welteinkommensprinzip folgt, müssen die Gesellschafter auch die Dividendenzahlungen, Gewinnausschüttungen und das Halten der Beteiligungen an der Schweizer GmbH in ihren deutschen Einkommens-steuererklärungen angeben.
Das gilt ungeachtet des Ergebnisses bezüglich der Besteuerung dieser Dividenden gem. Art. 10 Abs.6 und Abs.1 Buchstabe c) und Art. 23 DBA Dtl-Schweiz. Danach könnte die Schweizer Steuer hier aber auf 15% beschränkt sein (Art. 10 DBA Dtl.- Schweiz Buchststabe), wofür allerdings auch die weiteren Voraussetzungen des Art 23 DBA-Dtl-Schweiz erfüllt sein müssten, weil die Personen mit Wohnsitz in Deutschland die zumindest überwiegenden Anteilseigner dieser GmbH sind.
Daraus folgt, dass diese Bescheinigung nicht ausgestellt werden kann, weil Sie sachlich falsch ist, und es würde mich auch höflich ausgedrückt „sehr wundern", wenn sich ein deutscher Steuerberater finden würde, der diese Bescheinigung so unterschreibt.
Für Nachfragen oder Unklarheiten steht Ihnen hier noch eine einmalige, kostenlose Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ra. Jahn
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Diese Antwort ist vom 20.08.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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