sehr geehrte daen und herren, ich bin im jahre 1997 ins ausland gegangen. vorher war ich in deutschland selbständig. kurz vor dem umzug hatte ich eine steuerprüfung bei welcher auffiel, dass ich steuern hinterzogen hatte. ich bin bei einem aufenthalt 1998 verhaftet worden und zu einem halben jahr auf bewährung verurteilt worden. da ich nun wieder seit 4 jahren in deutschland lebe, möchte ich ein bistro übernehmen. hierzu benötige ich eine steuerliche unbedenklichkeitsbescheinigung und ein führungszeugnis. da ich niewieder etwas vom finanzamt gehört habe gehe ich eigentlich davon aus, dass alles erledigt ist.(das finanzamt hat damals provisionsansprüche bei meinem auftraggeber komplett gepfändet) meine frage ist? sind evtl noch vorhandene steuerrückstände verjährt oder kann es sein dass noch etwas vom finanzamt kommt und kann es durch diese sache zu einer ablehnung der gerwerbeerlaubnis kommen