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3.125 Ergebnisse für steuer frage

Filter Steuerrecht
3 Objekte Regelung - Waldgrundstücke und selbstgenutztes Wohneigentum
vom 1.9.2020 für 63 €
Kann es nun durch den Verkauf aller Objekte und ggf. den Verkauf des Wohnhauses (binnen 5 Jahren) zur steuerlichen Einstufung aller 4 Objekte als "gewerblichen Grundstückshandel" kommen, so dass ich dann auch auf den Gewinn aus meinem selbstgenutzten Wohneigentum Steuern zahlen müsste oder wird hier differenziert?
Dienstwagen Leasing
vom 25.2.2008 30 € Historischer Preis
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Steuer, GEZ, Treibstoff wird durch AG abgedeckt) +Fahrten zur Arbeit und kein tanken im Urlaub Das ist deutlich mehr als die 1% Regel bei der ich 400€ Brutto ~200€ Netto zu zahlen hätte.
Einspruch - Möglichkeiten den Einspruch rückwirkend anerkennen zu lassen?
vom 2.9.2008 50 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, eine kurze Frage in einem wohl aussichtslosen Verfahren: Gegen einen Steuerbescheid ( endgültig und nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ) wurde der Einspruch unter Zeugen ( Tochter ) beim Finanzamt persönlich abgegeben. ... Frage: Gibt es noch irgendwelche Möglichkeiten den Einspruch rückwirkend anerkennen zu lassen? ... Frage: Der Einspruch sollte eingelegt werden, da es sich um Einkünfte aus Spekulationsgewinnen handelte.
Einkommensteuer-zu niedrige Einkünfte-Hinzuschätzung
vom 8.7.2007 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Finanzamt fragt, aufgrund niedriger Einkünfte der gefragten, womit eine Person ihren Lebensunterhalt bestreitet und verlangt eine Gewinn- und Verlustrechnung. Es geht um eine Person mit angemeldeter selbständigen Tätigkeit, aus der im Jahr 2006 wenig Gewinne waren (laut das Finanzamt sind diese Gewinne zu niedrig um den Lebensunterhalt abzudecken). Das Finanzamt schlägt vor, falls der gefragte innerhalb einer bestimmten Frist nicht beantwortet hat, die Einkünfte des gefragten auf der Grundlage eines am unteren Rahmen orientierten ausreichenden Lebensunterhalts hinzuschätzen. a.- Was würde passieren, wenn man darauf wartet, die Hinzuschätzung des Finanzamtes zu bekommen und dann die vom Finanzamt auf Grundlage dieser Hinzuschätzung verlangten Einkommensteuer zahlt, ohne weiteres zu beantworten?