Gewerblicher Grundstückshandel "Drei-Objekt-Grenze"
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Schweizer / Leverkusen
Überschreite ich durch den Verkauf der Anteile eventuell die sogenannte "Drei-Objekt-Grenze" und muss dadurch nachträglich Steuern für die bereits in Deutschland verkauften Eigentumswohnungen zahlen?