Steuerliche Absetzbarkeit des Versorgungsausgleichs
vom 26.1.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Seit ich (als Beamter) im Ruhestand bin, wird monatlich ein Versorgungsausgleich von etwa 170 Euro von meiner Pension an meine geschiedene Frau, die auch Beamtin und mittlerweile im Ruhestand ist, abgeführt. Der Versorgungsausgleich geht von meinen Bruttobezügen ab, wird also von mir nicht explizit versteuert. Auf den um den Versorgungsausgleich reduzierten Bruttobetrag zahle ich selbstverstänlich Lohn- und Kirchensteuer.