Meine Frage ist, ob ich aufgrund meiner selbständigen freiberuflichen Tätigkeit, die ich in Österreich ausübe, in Deutschland beschränkt steuerpflichtig bin, da ich einen Auftraggeber habe, der seinen Unternehmenssitz in Deutschland hat. <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/EStG/49.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 49 EStG: Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte">§ 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG</a> besagt, dass "Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18), die im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden" sind, als beschränkt steuerpflichtige Einkünfte gelten. ... Ausgeübt wird meine Tätigkeit nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/EStG/49.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 49 EStG: Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte">§ 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG</a> also im Ausland (Österreich), doch meine Frage ist nun, wo diese verwertet wird.