Homeoffice in Frankreich über 183 Tage - Steuerfrage
vom 28.9.2020
für 63 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Auf eine erste Anfrage beim Finanzamt scheint es so zu sein, dass ich in Deutschland von der Steuerpflicht freigestellt werden könnte. ... Da wohl mein Arbeitgeber dann keine Steuer abführt würde ich gerne wissen, wie dann die Steuer bei der Finanzbehörde in Frankreich landet, also ob und wie ich dann die Steuer dort abführe.