Sehr Geehrte/r Fau Anwältin/ Herr Anwalt, ich komme aus Marokko und studiere hier in Deutschland seit fast 2 jahre, vor fast 2 Monate habe ich ein Verstoß gegen Btmg gemacht.. 2 woche nach der Tat habe ich ein Termin um mein Aufenthalstitel zu verlängern wahrgenommen, in der Termin sie haben nicht der Verstoß gegen Btmg gennant, vielleicht sie haben noch kein Akte bekommen. sie haben für mich ein Aufenthhaltstitel bestellt und sie haben mir ein fiktionsbescheinigung bis mein aufenthaltstitel bereit wird. mein aufenthaltstitel ist bereit jetzt aber bevor ich es abholen kann, soll ich erst mal ein abholschein ausfüllen. in diese abholschein steht " hiermit erkläre ich, dass seit der beantragung des eAT keine Anderungen in den personlichen verhaltnissen ( Strafverfahren Schiedung vom Ehegatten, Verlust des Arbeitgebers, ...) eingetreten sind. soll ich nicht unterschreiben?