Sonstige Familienangehörige, Niederlassungserlaubnis
Meine Familie und ich haben bereits im Jahre 2005 eine Niederlassungserlaubnis und im Jahre 2009 eine Einbürgerungszusicherung erhalten. Im Mai 2007 zogen meine Mutter und meine Schwester aus Armenien nach Deutschland (Familiennachzug, weil es sich um einen außergewöhnlichen Härtefall handelte (nach § 36 AufenthG): meine Schwester (43 Jahre alt) hat Epilepsie mit 90%-er Behinderung, meine Mutter (75 Jahre alt) ist seit 12 Jahren verwitwet und hat niemanden mehr in Armenien). ... Im Jahre 2008 haben wir ein Haus gekauft und bezahlen hohe Kreditzinsen.