Einbürgerung nach 6 Jahren Aufenthalt bei besonderen Integrationsleistungen.
| 17.12.2019 18:44
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich versuche mich kurz zu fassen und die wichtigsten Fakten zu nennen:
Ich bin am 01.01.1987 in Syrien geboren. Ich lebe seit Juli 2014 in Deutschland.
Mein Werdegang :
04.07.2014 : Ich bin auf dem Luftweg in die Bundesrepublik Deutschland gereist ( Visum zum Studieren).
01.08.2014 : Erteilung der
Aufenthaltserlaubnis zum Studium
nach
§ 16 Abs. 1 AufenthG.
03.06.2015 : ich habe einen Asylantrag gestellt.
03.07.2015 : Die Asylberechtigung wird anerkannt ( Aufenthaltserlaubnis nach § 25 abs. 1 Aufenthg. )
24.01.2019: Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis nach § 26 abs. 3 s. 1 Aufenthg.
Ausbildung & Deutsche Kenntnisse:
1 - TestDaF-Niveaustufe 4.
2 - Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
3 - Abgeschlossenes Studium an einer deutschsprachigen Fachhochschule ( Master-Studium im Bereich Informatik)
4 _ Zwischenzeugnis im Bereich Informatik.
5 - Der Test „Leben in Deutschland: Mit richtiger Beantwortung von mindestens 17 der 33 Fragen.
6- Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld (unbefristeter Arbeitsvertrag).
Nun komme ich zu meiner Fragen im Bezug auf Einbürgerung nach 6 Jahren Aufenthalt bei besonderen Integrationsleistungen.
1 - wird Die Zeit des [ Aufenthaltserlaubnis zum Studium
nach
§ 16 Abs. 1 AufenthG (1 Jahr ) ] mit angerechnet.
Oder anderes gefragt: werden alle Zeiten meines Inlandsaufenthaltes ( seit 04.07.2014 -Datum der Anreise zum Flughafen ) für das Einbürgerungsverfahren angerechnet ? Oder doch nur seit ( 03.06.2015 - Datum der Stellung des Asylantrags.
2- Kann man den Einbürgerungsantrag etwa 6 Monate vor dem Zeitpunkt bzw. die [ Frist 6 Jahre ] stellen ?
3- Soll ich in meinem Fall im Antrag auf die Einbürgerung das Gesetz (§ 8 StAG) ankreuzen?
4- soll ich mein Geburtsurkunde vom (Deutsche Botschaft Beirut)
beglaubigen lassen ? Da die deutsche botschaft in Syrien derzeit geschlossen ist.
Ich freu mich auf Ihre Rückmeldung.
MfG
Einsatz editiert am 17.12.2019 19:52:32
Einsatz editiert am 20.12.2019 17:14:33
Eingrenzung vom Fragesteller
21.12.2019 | 02:43
Sehr geehrte Damen und Herren, ich versuche mich kurz zu fassen und die wichtigsten Fakten zu nennen: Ich lebe seit Juli 2014 in Deutschland. Mein Werdegang : 04.07.2014 : Ich bin auf dem Luftweg in die Bundesrepublik Deutschland gereist ( Visum zum Studieren). 01.08.2014 : Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach
§ 16 Abs. 1 AufenthG. 03.06.2015 : ich habe einen Asylantrag gestellt. 03.07.2015 : Die Asylberechtigung wird anerkannt ( Aufenthaltserlaubnis nach § 25 abs. 1 Aufenthg. ) 24.01.2019: Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis nach § 26 abs. 3 s. 1 Aufenthg. Ausbildung & Deutsche Kenntnisse: 1 - TestDaF-Niveaustufe 4. 2 - Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) 3 - Abgeschlossenes Studium an einer deutschsprachigen Fachhochschule ( Master-Studium im Bereich Informatik) 4 _ Zwischenzeugnis im Bereich Informatik. 5 - Der Test „Leben in Deutschland: Mit richtiger Beantwortung von mindestens 17 der 33 Fragen. 6- Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld (unbefristeter Arbeitsvertrag). Nun komme ich zu meiner Fragen im Bezug auf Einbürgerung nach 6 Jahren Aufenthalt bei besonderen Integrationsleistungen. 1 - wird Die Zeit des [ Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach
§ 16 Abs. 1 AufenthG (1 Jahr ) ] mit angerechnet. Oder anderes gefragt: werden alle Zeiten meines Inlandsaufenthaltes ( seit 04.07.2014 -Datum der Anreise zum Flughafen ) für das Einbürgerungsverfahren angerechnet ? Oder doch nur seit ( 03.06.2015 - Datum der Stellung des Asylantrags. 2- Kann man den Einbürgerungsantrag etwa 6 Monate vor dem Zeitpunkt bzw. die [ Frist 6 Jahre ] stellen ? 3- Soll ich in meinem Fall im Antrag auf die Einbürgerung das Gesetz (§ 8 StAG) ankreuzen? 4- soll ich mein Geburtsurkunde vom (Deutsche Botschaft Beirut) beglaubigen lassen ? Da die deutsche botschaft in Syrien derzeit geschlossen ist. Ich freu mich auf Ihre Rückmeldung. MfG