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Bleiberecht nach 2 jahren Ehe?

6. Oktober 2010 17:58 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Abdul-Karim Alakus

Hallo,
ich bin Ausländer.

wenn man 2 Jahre und 3 Monate mit einem Deutschen verheiratet ist und die Ehe in Deutschland gelebt hat und auch auf dem Einwohnermeldeamt die ganze Zeit angemeldet war unter der Adresse in Deutschland!!
aber in den 2 Jahren und 3 Monaten einmal für knapp 5Monate und einmal für knapp 2 Monate in sein Heimatland gereist ist zum besuchen seiner Eltern.
bekommt man in diesem Falle nach 2 Jahren und 3 Monaten Ehe mit Beginn des Trennungsjahres ein Bleiberecht für 1 Jahr in Deutschland?!oder muss man Deutschland sofort verlassen?!

Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Die insgesamt sieben monatige Trennung durch Besuch bei den Eltern, beeinträchtigt die in Deutschland geführte eheliche Lebensgemeinschaft nur dann, wenn die Trennung nach dem ernsthaften Willen beider oder auch nur eines der Ehepartner als dauerhaft betrachtet wurde.

War die Trennung dauerhaft, wurde die Zweijahresfrist bei jeder Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft neu in Lauf gesetzt, so dass Ihre eheliche Lebensgemeinschaft noch keine zwei Jahre bestünden. Dies hätte zur Folge, dass ein Antrag auf Aufenthaltsverlängerung um 1 Jahr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 erfolglos wäre.

Eine weitere Voraussetzung für eine Aufenthaltsverlängerung um 1 Jahr ist auch, dass der ausländische Ehegatte bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs ist.

Man muss Deutschland aber nicht sofort verlassen, wenn ein Antrag nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG gestellt wird. Nach § 81 Abs. 4 AufenthG gilt nämlich der bisherige Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend.

Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.

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