Ende der Aufenthaltserlaubnis - Zweck Promotion/Beschäftigung
vom 6.10.2009
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Seit 06/2007 habe ich einen Arbeitsvertrag für 2 Jahre bei einer Universität in Deutschland als wissenschaftlicher Mitarbeiter bekommen (75% 13 TV-L). ... Als ich die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde bekam, hat mir die Behörde eine Aufenthaltserlaubnis §16 Abs. 1 AufenthG ausgestellt (und nicht §18), obwohl in meinem Arbeitsvertrag steht, dass der Hauptzweck meines Aufenthaltes der Beschäftigung als wissenschaftlicher Mitarbeiter dient. ... Auch in diesem Fall hat die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis §16 Abs. 1 AufenthG gegeben, obwohl im Vertrag wieder stand, dass der Hauptzweck meines Aufenthaltes die Beschäftigung als wissenschaftlicher Mitarbeiter ist. .