hallo, ich habe wie so viele andere auch ein problem mit einem ebay-verkäufer. ich habe am 18.09.04 bei einem händler zwei auktionen gewonnen. innerhalb von 3 tagen habe ich das geld überwiesen. am 25.09.04 wurde ich von ebay verwarnt, weil ich angeblich nicht bezahlt hätte. das konnte ich mit ebay klären. aber der verkäufer hat sich nicht gemeldet. nach 5 wochen habe ich dann mal nachgefragt,wo meine waren bleiben. dieser hat mir dann eine warenlieferung innerhalb einer woche zugesagt. es kam dann ein päckchen aber erst zwei wochen später. es war sehr enttäuschend, was den inhalt betrifft. es sollte zum wiederverkauf sein, aber was mir geschickt wurde, war dafür nicht zu gebrauchen. außerdem war es erst die hälfte der ware. ich habe den verkäufer nochmals angemahnt, aber nichts passierte. nach ca. 10 tagen hatte ich die nase voll und habe kurzerhand das päckchen so wie es war zurückgeschickt und bin von beiden kaufverträgen zurückgetreten. das war dann im november. für das päckchen mußte ich noch 4,65 euro bezahlen- ich habe aber für eine auktion portokosten in höhe von 29,00 euro an den verkäufer gezahlt ( Päckchen kam normal mit der post ). auf mein einschreiben mit den kaufrücktritten und der aufforderung der geldrückzahlung habe ich bis ende november keine reaktion seitens des verkäufers erhalten. also habe ich anfang dezember noch einmal ein einschreiben dem verkäufer geschickt mit der aufforderung der geldrückzahlung und gerichtliche schritte sowie eine strafanzeige angedroht. und siehe da, der verkäufer hat reagiert, aber nicht so wie ich es dachte. er schrieb die beantragte rückforderung des zwischen den parteien bestehenden kaufvertages wird hiermit zurüchgewiesen. im übrigen ist die rückforderung nicht nur auch aus weiteren formalen gründen, sondern insbesondere deshalb unwirksam, weil der angegebene grund tatsächlich nicht besteht.für jeden wiederholungsfall werde ich im namen meines mandanten entsprechende gerichtliche entscheidungen erwirken, die auf unterlassung und schadensersatz gerichtet sind. mit vorzüglicher hochachtung die geschäftsleitung was kann ich jetzt noch tun oder bin ich im unrecht?