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Motor bei Ebay gekauft - defekt

24. Oktober 2007 17:45 |
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Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Trettin

Ich habe bei Ebay einen Motor für mein KFZ gekauft.
Nachdem er montiert wurde, wurde ein Riß im Motorblock festgestellt.
Ich habe den Verkäufer angerufen, er sagt: Kein Problem, er schickt einen anderen Motor.
Zumindest sowiet alles i.O.

Aber muss ich die Demontage des Motors sowie die erneute Montage selber bezahlen oder muss das der Verkäufer?

Der Motor wurde in einer Fachwerkstatt montiert.

Eine kurze Antwort, wer die Kosten tragen muss, würde mir genügen.

Sehr geehrter Fragesteller,

bei einer Nacherfüllung i. S. des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html">§ 439 Abs. 1 BGB</a>, um die es hier geht, hat der Verkäufer alle Aufwendungen zu tragen, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlich sind (§ 439 Abs. 2 BGB ).

Unstreitig fallen darunter die Kosten für den Ausbau der mangelhaften Kaufsache. Umstritten ist jedoch, ob der Verkäufer auch die Kosten für den Einbau der mangelfreien Kaufsache - hier: des neuen Motors - nach § 439 Abs. 2 BGB zu tragen hat. Nach wohl überwiegender Auffassung ist dies nicht der Fall, weil ein Verkäufer von Anfang an lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Sache, nicht aber zu ihrem Einbau verpflichtet ist (anders aber OLG Karlsruhe, Urt. v. 02.09.2004 - 12 U 144/04 ). Der Einbau der mangelfreien Sache soll deshalb auch nicht Gegenstand der Nacherfüllung sein.

Folgt man dieser m. E. zutreffenden Ansicht, kann Ihnen gleichwohl ein Ersatzanspruch gegen den Verkäufer zustehen, und zwar bezogen auf den vergeblichen Einbau des ersten Motors. Voraussetzung ist allerdings, daß der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat. Dies wird zwar gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html">§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB</a> zunächst vermutet, doch kann der Verkäufer sich ggf. entlasten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft zu einer ersten rechtlichen Orientierung verhelfen. Für eine kostenlose Nachfrage stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Trettin
Rechtsanwalt

fea@trettin-rechtsanwaelte.de
www.trettin-rechtsanwaelte.de

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