hallo, folgende frage: habe über ebay einen artikel verkauft, welcher geliefert wurde. der käufer war jedoch nicht damit einverstanden. er schaltete einen anwalt ein, ich daraufhin den meinigen. die sache läuft mittlerweile über ca. 6 monate. vor sieben wochen erreichte uns dann ein schreiben des gegnerischen anwaltes, dass der käufer eine rückabwicklung wünscht. um weiterem ärger zu entgehen, haben wir eingewilligt. nun meine eigentlich frage: ich habe meinem rechtsanwalt vor sieben wochen den kaufbetrag (2715,-€) treuhänderisch überwiesen,dies wurde der gegenseite unmittelbar mit geteilt, jedoch wird seitens der gegner keine ware geliefert. hat eine rückabwicklung nicht unverzüglich zu erfolgen? ... es handelt sich bei dem streitigen objekt um eine uhr. mir ist weder etwas über den zustand noch über deren aufenthaltsort bekannt. ebenso kann meines erachtens nicht ausgeschlossen werden, dass die uhr weiterhin von der gegenseite getragen wird. kann ich nach nunmehr sieben wochen eine rückabwicklung ablehnen?