Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für die Anfrage via frag-einen-anwalt . Vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum dafür angedacht ist, einen ersten Eindruck zu der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens völlig anders ausfallen. Dies vorausgeschickt beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben Ihre Frage wie folgt:
1)
Gemäß § 444 BGB kann sich auch ein eBay - "Privatverkäufer" auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen hat ODER eine GARANTIE für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
2)
Im Folgenden sind zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden:
Entweder ist die Cartier Uhr ein (a) Plagiat oder es ist eine (b) echte Cartier.
a) Wenn es sich um ein Plagiat handelt müssen Sie das Plagiat Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurücknehmen, da Sie in der eBay Artikelbeschreibung zugesichert haben, dass es sich um eine Uhr von Cartier handelt. Es käme also nicht darauf an, dass Sie es nicht besser gewusst haben und den Kaufinteressenten angeboten haben, die Uhr vor dem Kauf zu besichtigen.
b) Wenn es sich um eine echte Cartier handelt, so könnten Sie die Forderungen des Käufers natürlich getrost zurückweisen.
3)
Ob es sich um eine Fälschung handelt kann an dieser Stelle nicht geklärt werden.
Ohne eine Expertise hätten Sie vor Gericht allerdings schlechte Chancen, die Forderungen des Käufers abzuwehren, wenn dieser vor Gericht darlegt und beweisen kann, dass es sich bei der gelieferten Ware um eine Fälschung handelt.
Bei einem Streitwert um die 1.200 € läge das Prozesskostenrisiko bei ca. 850 €. Das sind die Verfahrenskosten inklusive Rechtsanwaltsgebühren. Hinzu kämen unter Umständen noch Kosten für Zeugenauslagen und die Kosten für die Anfertigung eines Gutachtens zur Echtheit der angeblichen Cartier Uhr.
Wer den Zivilprozess verliert müsste all diese Kosten tragen.
Wenn Sie die Uhr selbst gebraucht gekauft haben und keine Expertise zur Echtheit der Uhr haben anfertigen lassen, so sollten Sie die Uhr wohl besser zurücknehmen. Wenn Sie die Uhr allerdings im Fachhandel erworben haben, so liegt die Vermutung nahe, dass der Käufer mit gezinkten Karten spielt.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion. Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen