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Diese Antwort ist vom 09.01.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Ratsuchender,
es ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Der Vorbehalt ist nach den Richtlinien dieser Plattform unbeachtlich.
Die sollten daher auf Erfüllung des Vertrages bestehen.
Sollte Vorkasse - vermutlich - vereinbart wein, müssten Sie die Kontakt- und Bankdaten forden. Aber dann müssten Sie auch in Vorkasse treten und die Lieferung der Uhr fordern.
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, müssten Sie für die ersten Instanz mit einem Kostenrisiko von rund 1.500 Euro (bei einem Streitwert von 2.700 Euro) rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Nachfrage vom Fragesteller
09.01.2011 | 11:57
Wie stehen denn die Chancen ein etwaiges Gerichtsverfahren zu gewinnen? Ggf. lässt es der VK ja garnicht soweit kommen und lässt sich durch ein Anschreiben eines Anwalts dahingehend beeindrucken das er die Uhr liefert.
Wenn ich gewinne muss der VK doch die Kosten für meinen Anwalt und das Gericht tragen oder?
Ich von meiner seite habe den VK erstmal angeschrieben und um mitteilung der Paypaladresse gebeten und auf Lieferung bestanden.
MfG
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
09.01.2011 | 12:05
Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Schilderung stehen die Chancen nicht schlecht. Ohne alle Einzelheiten zu kennen, kann aber im Rahmen der Erstberatung auch kaum mehr gesagt werden.
Beim Obsiegen werden der Gegenseite die Kosten auferlegt.
Ist dort aber nichts zu holen, bleiben Sie Kostenschuldner; daher habe ich das KostenRISIKO genannt.
Dieses Risiko besteht dann, wenn es nichts zu vollstrecken gibt. Auch das sollte im Vorfeld abgeklärt werden.
Ihr Schreiben war richtig; setzen Sie eine Frist von 14 Tagen, falls noch nicht geschehen. Danach sollten Sie einen Anwalt beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle