Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die entscheidende Frage ist hier, ob das Gebot rechtswirksam zurückgezogen wurde.
Ein Gebot kann nur dann rechtswirksam zurückgezogen werden, wenn der Bietende ein solches Gebot gar nicht abgeben wollte. Dies ist bei Ebay insbesondere bei einem unüblich hohen Gebot gegeben, also wenn der Bietende statt 1,50 € 150 € bietet. Ich habe Ihren Sachverhalt (wohl mit einem Vertipper bei den "circa 80 € Höchstbietender"?) so verstanden, dass der Andere ein Gebot von ca. € 800 mit € 850 überbot. Da kann man schwer von Irrtum reden, so dass der Andere sein Gebot nicht rechtswirksam zurückziehen kann.
Damit aber ist ein Kaufvertrag zwischen dem Anderen und dem Verkäufer zustande gekommen, leider nicht mit Ihnen.
Kurz: Das Gebot des Anderen wurde nicht rechtswirksam zurückgezogen, Ihr Gebot ist damit weiterhin überboten.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.