Wenn bewiesen werden würde, dass ein Vermieter aufgrund grober Fahrlässigkeit hier einen Schaden eines Mieters, etwa durch in der Wohnung abfallende Gegenstände verursacht hat und der Mieter deswegen im Krankenhaus war, was kann der Mieter dann verlangen ? ... Etwa eine Rente, als Ausgleich für einen immateriellen Schaden am Gehirn auch dann, wenn der Schaden nicht genau begrenzt werden kann, da der Mieter vorher schon an Ohnmachts und Epilepsieanfällen litt ? ... Kann dies auch passieren, wenn vielleicht nur körperliche Schäden verbleiben aber keine Vermögensschäden, weil der Mieter etwa einen Betreuer hat und eh nie gearbeitet hat, ihm hier also sowieso kein Schaden wegen vielleicht Arbeitsunfähig entsteht ?