Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach den AGB der Autovermieter ist es so, dass der Kunde die Beweislast trägt, um zu widerlegen, dass der Wagen bei der Rückgabe keine Schäden hatte.
Andersherum gesagt: Sie müssen grundsätzlich auch bei Rückgabe Fotos machen, damit Ihnen Schäden nicht im Nachhinein angelastet werden können.
Das ist von den Gerichten für zulässig erachtet worden.
In Ihrem Fall ist es laut Sachverhalt so, dass der Schaden vom nächsten Mieter angezeigt wurde und nach Überprüfung festgestellt wurde, dass der Schaden aus Ihrer Mietzeit stammt.
Dies alles müssten Sie widerlegen.
Das wäre mit viel Arbeit und viel Unsicherheit verbunden.
Ich rate daher dazu, den geminderten Betrag zu zahlen und die Sache abzuschließen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
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