Stammbucheintrag beim zuständigen Amtsgericht ein, um AUskunft über das Vorhandensein eines Testamentes zu bekommen.Nach Auskunft des Amtsgerichts liegt kein Testament vor und es rät ihm, sich nun einen Erbschein ausstellen zu lassen. ... Ihm ist lediglich bekannt, daß sein Vater und diese nicht-leibliche Tochter bis zu seinem Tode im selben Haus wohnten.Er geht davon aus, daß diese nicht-leibliche Tochter keinerlei Kenntnis davon hat, dass es einen leiblichen Sohn des Vaters gibt, da der Vater alles sein Vater ihr das Haus im Rahmen einer Schenkung vermacht hat. Die grundsätzlichen Regelungen zum Thema Schenkung (Verjährung, Fristen bei Nießrecht durch den Vater) sind uns bereits bekannt.