Hier also kurz der Fall: Die Personen 1 u. 2 sind verheiratet, verfügen über handschriftliche Testamente auf Gegenseitigkeit und haben 3 Söhne (Personen 3, 4, 5). ... Sie sind sich weiter darüber einig, dass im Erbfall nach der Erschienen zu 1 (Person1) dadurch Ausgleichansprüche der Erschienen zu 4 (Person 3) und 5 (Person4) als Miterben oder Pflichtteilsberechtigte oder Ansprüche gegen den oder die Erben oder den Erschienen zu 2 (Person 5) auf Ergänzung des Pflichtteils wegen Schenkung nicht begründet werden. ... 2.)Würde ein handschriftliches Testament der Personen 1 o. 2 (Testament auf Gegenseitigkeit), also des zuletzt lebenden Elternteils, zu Gunsten von Person 5 rechtlich ausreichen den 2-ten Eigentumsanteil zu erben?