Erbrecht und Erbfolge
vom 30.9.2013
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Nun verstirbt der Ehemann und hinterlässt seiner Frau seinen Hausanteil, den sie wie folgt aufteilt: sie selbst bekommt vom 50% Anteil des Verstorbenen 33,3% und lässt beide Kinder zu jeweils 33,3% im Grundbuch als Miteigentümer (und spätere Erben) eintragen. ... Es gibt bisher keinen Letzten Willen oder Testament und somit bezieht sich die Frage auf die gesetzliche Erbfolge.