Anspruch Vorerbe/Nacherbe
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Ich bin als Nacherbe im Testament meiner Großmutter erwähnt worden, wurde allerdings nicht vom Nachlaßgericht nach Eröffnung informiert. ... Zum Zeitpunkt der Erstellung des Testaments durch meine Großmutter, besaß diese ein Zweifamilienhaus, welches in der oberen Etage von Ihr selbst bewohnt wurde, die untere Etage von Ihrem Sohn. ... Meine Tochter cc cc schließe ich ausdrücklich von der Erbfolge aus. 3.