Erbauseinandersetzung aufgrund Handlungsvollmacht verbindlich?
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Ich würde Sie gerne um Ihre Einschätzung und Ihren Rat in folgendem Fall bitten: Meine Mutter verstarb ohne Testament im September 2011 Mein Bruder löste den Hausstand auf und erledigte einvernehmlich alle damit verbundenen Dinge, auch die Beerdigung, die Wohnungsrückgabe usw. ... Am 21.Dezember 2011 wurde ein entsprechender Erbschein beantragt und sofort ausgestellt,darin ist mein Bruder und ich je zur Hälfte als Erben ausgewiesen. ... Desweiteren, dass eine Schenkungssumme die mein Bruder vor vielen Jahren als "Vorgriff auf das Erbe" von der Mutter erhalten hatte nun von seinem Bankgeld-Anteil abziehen ist und ich ihm eine " Abschlagszahlung" anweisen habe.( Abschlagszahlung deshalb weil Mietkautionsbetrag noch offen, ebenso wie Bankgebühren und ggf.