Folgender Sachverhalt liegt dem zugrunde: Meine Eltern haben im Jahre 2000 ein "Berliner Testament" über einen Notar verfasst und beim Amtsgericht hinterlegt.Dort ist folgendes geregelt: Erben des Letztversterbenden sollen die Kinder sein,nämlich meine Schwester und ich. ... Sofern eines der Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil fordert,erhält es nach dem Tod des Letztversterbenden auch nur den Pflichtanteil.Unser Vater ist im April 2007(unsere Mutter trat die komplette Erbschaft an,keiner von uns beiden forderte den Pflichtteil) und unsere ist Mutter im Dezember 2008 verstorben.Die Testamentseröffnung erfolgte in 2/2009 und die Erbmasse konnte zwischen uns aufgeteilt werden. ... Weiterhin brachten wir in Erfahrung, das es aus erbschaftssteuerlichen Gründen günstiger wäre, nachträglich nach dem Todes des Vaters den Pflichtteil zu fordern.Wir beantragten beim Amtsgericht einen Erbschein und forderten den Pflichtteil.In 5/09gingen wir zur Aufnahme einer Erklärung für den Erbschein zum Amtsgericht und gaben dort zu Protokoll, dass wir die in 4/09gestellte Pflichtteilsforderung ausdrücklich widerrufen(nach zwischenzeitl. eingeholten Infos hätte dies sehr schlechte Auswirkungen für uns).Die bearbeitende Richterin meldete sich im Juli und fragte nach den Ersatzerben und den Geschwistern unserer Eltern, da ihrer Meinung nach nun der Straftatbestand des Testaments greife und wir keine Erben mehr seien.