Welche Kosten darf ich von den anderen Erben zurück fordern?
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Also alle Kosten der Erbengemeinschaft, die ich allein bestritten habe. Und kann ich 300 Euro als Ausgleich für meine ganzen Wege, die ich für alle auf mich genommen habe, die Gartenarbeit und die Instandhaltung des leeren Gebäudes berechnen?