§ 1944 BGB - Wann beginnt die Ausschlagungsfrist zu laufen?
vom 25.4.2012
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Die Ausschlagungsfrist beginnt gemäß § 1944 ABs. 2 BGB beim einem eingesetzen Erben erst mit Verkündung der letzwilligen Verfügung: Beispiel: A (im Inland wohnhaft und Deutsche) ist am 1.8.2011 vestorben und beerbt als Alleinerben (Inland wohnhaft und Deutsch) seinen Neffen D (ohne Pflichtteilsrecht). 8 Monate nach dem Tod der A kommt ein Testament zum Vorschein, in dem die A keine Erbeinsetzung vorgenommen (also keine Rechtsnachfolge angeordnet hat, aber den Nachlass mit zahlreichen Vermächtnissen belastet hat.) Es bleibt dann also bei der gesetzlichen Erbfolge Wann beginnt nun für D die Ausschlagungsfrist zu laufen? Kann er gegebenenfalls die Annahme der Erbschaft anfechten, weil er (ursprünglich war er ja der Meinung er hätte es mit einer unbelasteten Erbschaft zu tun)es nun mit einer Erbschaft zu tun hat, die mit Vermächtnissen belastet ist.?