1. Wertausgleich erforderlich? Frage 1 von 6 zu unserer Erbauseinandersetzung:
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Bei der Übergabe des Teiltestamentes hat sie mir und meinem Ehemann mündlich mitgeteilt, dass sie mir die ihrer Meinung nach „besseren" Häuser zugeteilt hat – „u.a. als Ausgleich für die früher erfolgte Übertragung eines Firmenanteiles (1/3 unserer Steuerberatungskanzlei) an meinen Bruder". Dies hat sie jedoch nicht schriftlich fixiert, sondern nur mündlich (laut ihrer Aussage auch an meinen Bruder, der dies jedoch verneint) übermittelt.