Sehr geehrte Damen und Herren, Ausgangslage: A+B in Zugewinngemeinschaft, A hat Sohn C aus vorhergehender Ehe, Eltern zu A verstorben, Schwester vorhanden, Eltern zu B leben, Geschwister vorhanden. ... (nachfolgende Beträge fiktiv, jeweils in T€) Anfangsvermögen A: EFH 100, Erbschaft 60 = 160 Anfangsvermögen B: bar 25, Schenkung 50 = 75 Endvermögen: EFH (eingetragen auf A) = 110 Grundstück (eing. auf A+B) = 50 Bankguthaben A = 160 Bankguthaben B = 90 Wie verteilt sich dieses Vermögen im Erbfall, a) wenn A zuerst verstirbt und C den Pflichtteil verlangt, b) wenn B verstirbt, c) zum Zeitpunkt, da B zuletzt verstirbt und C den Pflichtteil nicht verlangt hatte, d) welche Steuerklasse trifft C im Falle c)?