Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Eine Übertragung des Hausgrundstücks Ihrer Eltern auf Sie gegen Einräumung eines lebenslänglichen Wohnrechts an einer Wohnung und Übernahme der Pflege und einer Ausgleichszahlung an die Schwester unterliegt der freien Vereinbarung. Feste Regeln gibt es dafür nicht und ich kann leider auch keine "Rechnung" aufstellen.
Bei den mitgeteilten Zahlen erscheint mir eine Ausgleichzahlung an die Schwester in Höhe von 80.000,-- € jedoch auch übersetzt.
Sie müssen sich mit Ihren Eltern einigen. Wenn eine Einigung nicht zustandekommt werden Ihre Eltern Ihnen das Grundstück nicht übertragen.
2.
Um den Wert eines lebenslanges Wohnrecht zu ermitteln, wird das Wohnrecht unter Berücksichtigung der Lebenserwartung der Eltern kapitalisiert. Grundlage ist die ortsübliche Miete für die Wohnung der Eltern.
3.
Die Frage eines Pflichtteils stellt sich so wohl gegenwärtig nicht. Ein Vertrag wie angedacht wäre vermutlich keine Schenkung.
Wenn die Schwester mit einer Ausgeichszahlung abgefunden würde, könnte sie wegen der Grundstücksübertragung säter keine Ansprüche mehr stellen.
Wenn Ihre Schester enterbt würde, wäre sie nach jedem Elternteil pflichtteilsberechtigt. Nach dem Tod des ersten Elternteils würde der Pflichtteil 1/8, nach dem zweiten Elternteil 1/4 betragen. Dabei gehe ich davon aus, dass keine weiteren Geschwister vorhanden sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Moosmann, Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Anwalt,
gibt es einen festgelgten Prozentwert der Lebenserwartung der Eltern für das Wohnrecht und wie wird das dann vom Gesamtwert abgezogen? (Miete 400Euro/Monat)
Können Sie bitte eine Beispielrechnung von den 195.000Euro geben?
Was wäre ein angemessener Auszahlungspreis?
Vielen Dank
Sehr geehrter Ratsuchender,
das Statistische Bundesamt gibt Stebetafeln zur durchschnittichen Lebenserwartung heraus. Danach hat eine 53-jährige Frau eine durchschnittliche Lebenserwartung von 27,06 Jahren, ein Mann in Höhe von 31,22 Jahren.
Der Kapitalwert eines lebenslänglichen Nutzungsrechts ermittelt sich nach § 14 Bewertungsgesetz (BewG
) mit dem Vielfachen des Jahreswerts der Nutzung. Der Vervielfältiger ergibt sich aus der durchschnittlichen Lebenserwartung.
Ich komme aufs Erste zu folgender Berechnung:
Jahreswert 4.800,-- € x 31,22 = 159.856,-- €
Bei einem angenommenen Grundstückswert von 195.000,-- € hätten Sie durch eine Übertragung des Grundstücks durch die Eltern rechnerisch "nur" folgenden Vorteil:
Grundstückswert 195.000,-- €
./. Wohnungsrecht 149.856,-- €
_____________
verbleiben 45.144,-- €
Die Hälfte hiervon, also ca. 22.572,-- € wäre als Ausgleichszahlung gerechtfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Moosmann