Rückforderung von Grundstücken wegen Erbschaft
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Testament der Mutter: März 1980. Die Vorbemerkung des Testamentes I beinhaltet:"a) Ich habe 2 Kinder, nämlich E.H und H.H, wobei E.H bereits voll abgefunden ist. b) ...Vorsorglich hebe ich alle etwa früher von mir errichteten letztwilligen Vfg. ausdrücklich auf. Die Erbfolge nach mir soll sich ausschließl. nach dem heutigen Testament richten."