Wie hoch ist mein Pflichtteilsanspruch und wie mache ich den geltend?
vom 9.8.2008
55 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Basener / Landsberg
Sollte ich hier mit der Einforderung meines Anspruches bis zur vollständigen Wiederherstellung des Hauses noch warten? ... Meine Bedenken sind, dass das Haus evtl. nach Wiederherstellung veräußert wird oder aber an meine beiden Schwestern überschrieben wird. Da ich keinen Kontakt mehr habe, werde ich hierüber nicht informiert und über den Tod meiner (Adoptiv-)Mutter wohl ebenfalls erst wenn dieser eingetreten ist, durch Bescheid des Amtsgerichtes in Kenntnis gesetzt werden.