Sehr geehrter Fragesteller,
ich verstehe Ihre Schilderung so, dass Ihre Mutter ihren Anteil am Haus sowie die anteiligen Schulden auf den Ehemann übertragen hat und dafür 70.000 Euro als Kaufpreis erhalten hat.
Dieser Betrag gehörte dann zum Vermögen Ihrer Mutter und fällt in den Nachlass, den der Ehemann durch Testament erbt. Mit dem Tod Ihrer Mutter ist auch das Wohnrecht erloschen, so dass der Ehemann nun ein Haus ohne die Belastung durch das Wohnrecht besitzt.
Soweit die Berechnung des Kaufpreises von 70.000 Euro unter Berücksichtigung des Wohnrechtes zu niedrig angesetzt war, könnte es sich um eine gemischte Schenkung handeln, die dann bei der Pflichtteilsberechnung zu berücksichtigen wäre.
Um hierzu nähere Angaben machen zu können, müsste jedoch der Kaufvertrag geprüft werden, was im Rahmen dieser Online-Erstberatung leider nicht möglich ist.
Ich empfehle Ihnen, den Kaufvertrag und das Testament von einem Anwalt prüfen zu lassen, sofern Sie Pflichtteilsansprüche geltend machen möchten. Hierzu stehe ich Ihnen auch gerne im Rahmen einer Mandatserteilung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 23.05.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Karin Plewe
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Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht
Vielen Dank für Ihre Antwort.
ich schildere ihnen noch einmal den genaueren Sachverhalt.
Meine Mutter hat ihren 3/4 Anteil an den Ehemann für 140.000 € verkauft.Berechneter Gesamtwert 187.000€. Abzüglich der Schulden von 118.000 ergibt sich ein Wert von 69.000€. Der Anteil meiner Mutter betrug 52.000€. Diese 52.000€ sind nie an sie geflossen. Es wurde aber ein Wohnrecht auf Lebenszeit mit einem jährlichen Wert von 3419€ und einer Lebenszeit von 15 Jahren berechnet (lt. Vertrag nach BGB 1090 ). Da sie 2 Monate nach Vetragsabschluss gestorben ist, stellt sich für mich die Frage, was mit den 52.000€ geschieht. Habe ich da einen Pflichteilergänzungsanspruch?
schöne Grüsse
Sehr geehrter Fragesteller,
es wäre zu klären, aus welchem Grund Ihre Mutter sich auf eine solche Regelung eingelassen hat. Ihre Schilderung klingt durchaus nach einer Schenkung, so dass Sie eine Chance haben, diese Position als Pflichtteilsergänzungsanspruch anrechnen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin