Schenkungen des befreiten Vorerben an einen Teil der Nacherben
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Im Jahre 1990, kurz vor dem Tod meiner Mutter, haben meine Eltern bei einem Notar ein gemeinschaftliches Testament aufgesetzt, in welchem sie sich gegenseitig zu "befreiten Vorerben" und 3 gemeinsame Kinder zu "Nacherben des Erstversterbenden und unmittelbare Erben des Längstlebenden" eingesetzt haben.