Nachträglliche Erbregelung
vom 25.8.2013
58 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Nach dem Tod des Vaters erklärt die Muttergegenüber dem einzigen Kind, dass eigentlich ein Berliner Testament (Ehepartner als Vorerbe, einziges Kind als Erbe des gesamten Nachlasses nach dem Tod des letztverstorbenen Elternteils) beabsichtigt gewesen sei.