Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments
vom 6.11.2013
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Mein in 2013 verstobener Onkel verfasste mit seiner Ehefrau ein gemeinschaftlichesTestament 2004, in dem sie sich gegenseitig zu Erben einsetzten. Im Jahre 2010 hat er ein eigenes Testament über sein Vermögen gefertigt,die Ehefrau lebt wegen Demenzerkrankung seit 5 Jahren im Heim. Das Nachlassgericht erkennt das Testament aus 2010 nicht an § 2271,2296 BGB Frage: Gibt es anhängige, ruhende Verfahren ,die sich mit dem Thema Demenz -kein gültiger Widerruf gegenüber dem Ehepartner- befassen.