Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, wir leben nach Beratung durch einen deutschen Notar, der die finnischen rechtlichen und tatsächlichen Folgen augeblendet und uns nur unscharf bis gar nicht beraten, als deutsch - finnisches Ehepaar in zweiter Ehe in Deutschland in Gütergemeinschaft nach deutschem Recht und haben deutsches Erbrecht festgelegt und schliesslich ein Berliner Ehegattentestament gemacht, in dem wir unsere Kinder (5 Finnische und 3 Deutsche, darunter ein dauerhaft schwerstbehindertes), zu gleichen Teilen zu Schlusserben eingesetzt haben. ... In Deutschalnd wurde der Ehemann sofort ins neben der Frau Grundbuch (in Gütergemeinschaft) eingetragen zu geringen Kosten und ohne Schenkungssteuer, in Finnland soll die Übertragung der Wohnungsaktien, die bei einer finnischen Ehefrau, die ebenfalls in Gütergemeinschaft mit ihrem Mann lebt, was dort der gesetzliche Güterstand ist, kostenlos erfolgt und bei der Scheidung oder beim Erbfall ihr als Eherecht steuerfrei verbleibt,für mich die deutsche Gütergemeinschaft sehr erhebliche Schenkungssteuern auslösen, die sofort fällig sind und auf den anderen Teil beim Erbfall noch einmal. ... Wie kann innerhalb der (naiven) Konstruktion der Gleichberechtigung der Kinder zu je 1/8 Schlusserbschaft bei Pflichtteilsverzicht im ersten Erbfall ein Behindertentestament für unseren Sohn aussehen, der auf Kosten eines Sozialträgers im Heim leben muss, und der, wie wir erst im Internet erfuhren, Vorerbe sein müsste und mehr erben als den Pflichtteil bei Dauertestamentsvollstreckung z.B. durch eine Schwester.