Sehr geehrte Damen und Herren, zu folgendem Problem möchte ich Sie gerne nochmals um Auskunft bitten: Der Erblasser E setzt in seinem notariellen Testament einen Alleinerben ein. In einem zusätzlichen, wirksamen Privat-Testament wendet er dem Alleinerben ein Vorausvermächtnis zu, jedoch mit der Auflage, über den Vermächtnisgegenstand während einer bestimmten Frist nicht zu verfügen (nicht verkaufen, nicht beleihen, usw.). Weiterhin bestimmt E im Privat-Testament, dass "jeder, der dieses Privat-Testament anficht oder sonstige juristische Schritte einleitet vom Vermächtnis oder der Erbfolge vollständig ausgeschlossen wird und sein Anteil an einen Dritten D übergeht".