Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Ihre Frage darf ich Ihnen antworten wie folgt.
1. Falls die Erbschaft letztlich 0,0 EUR beträgt, kann nichts gezahlt werden. Die Schuld müsste ja aus dem Nachlass beglichen werden und wo nichts ist, kann nichts gezahlt werden.
2. In diesem Fall bekommen die Kinder auch keinen Pflichtteil, es sei denn, der Verstorbene hat in den letzten 10 Jahren seines Lebens sein Erbe durch Schenkungen ausgehöhlt. Dann könnten die Kinder Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen die Beschenkten verfolgen.
3. Der Begriff angemessen ist hier vollkommen unbestimmt. Er richtet sich nach den Umständen. Welche Umstände der Erblasser im Sinn hatte, ist unklar. In Betracht kommen könnte vielleicht, dass er daran gedacht hat, dass erst seine Wohnung verkauft werden muss, damit Bargeld vorhanden ist. So lange müssten Sie dann ggf. warten. Das ergibt sich aber aus dem zitierten Text auch nicht mit Sicherheit, so dass der Zeitraum unbestimmt ist. Nicht mehr angemessen wäre aber beispielsweise eine Zahlung erst nach 5 Jahren oder noch später.
ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 04.01.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Andrea Brümmer
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Sehr gehrte Frau Brümmer,
vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Eine Sache ist mir noch nicht klar und zwar die Antwort auf die 2. Frage:
„Erhalten die Kinder keinen Pflichtteil falls nur 10 000,00 € oder weniger übrig bleiben sollten".
Damit meine ich folgendes: sollte zum Beispiel die Erbschaft nur 10 000,00 € betragen oder weniger, wer erhält das Geld?
Die Partnerin oder die Kinder, die ein Anrecht auf ein Pflichtheil haben?
Werden die 10 000,00 € vom der Erbschaft abgezogen und dann der Pflichtheil errechnet? Dann würden die Kinder leer gehen. Ist es so?
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage ist in der Tat berechtigt. Bevor ich Sie beantworte, bitte ich noch um Mitteilung, wer denn in Ihrem Fall Erbe ist?
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin