Vermächtniserfüllung
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Folgender Sachverhalt besteht: Ich bekam vom Nachlassgericht die Kopie eines notariell aufgesetzten Testaments eines Onkels zugeschickt, der kürzlich verstorben ist. Aus diesem Testament geht hervor, dass es zwei Erben gibt, die mit einem Vermächtnis zu meinen Gunsten beschwert worden sind (Zahlung eines nicht unerheblichen Geldbetrages). Laut Testament war der Onkel alleinstehend und nie verheiratet; es gibt keine Kinder, und somit auch keine Pflichtteilsberechtigten.