Sehr geehrte Anfragende,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Falls Ihr Verlobter (bzw. dann Ehemann) vor Ihnen verstirbt, Erben seine Kinder nur anteilig das, was ihm dann gehört. Das Haus gehört dem Mann nicht, so dass die Kinder daran nicht beteiligt sein werden.
Sie schreiben, dass das Nutzungsrecht nicht vererbbar ist. Wenn dies stimmt, dann erlischt es mit dem Erbfall, so dass auch insoweit keine Ansprüche an dem Haus denkbar sind.
Wenn hingegen Sie als erstes sterben sollten, dann erbt Ihr Ehemann gesetzlich neben Ihren Eltern etc. Wenn anschließend Ihr Ehemann verstirbt (und sei es nur Sekunden nach Ihnen!), dann erben seine Kinder den Anteil an dem Haus, den Ihr Ehemann von Ihnen geerbt hatte.
Falls Sie dies mit Sicherheit verhindern wollen und auch für den Fall, dass Sie als erstes Versterben das Haus innerhalb "Ihrer" Familie halten wollen, müssten Sie ein Testament errichten. Denkbar wäre hier ein Vermächtnis oder eine Regelung über Vor- und Nacherbfolge. Die Einzelheiten müsste man sich ansehen. Insbesondere könnten auch Erbschaftssteuerliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten Auskunft weiter geholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
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