Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Falls Sie Ihr eigenes Testament so gestalten wollen, müssten Sie eine Auflage in dem Testament aufnehmen, dass Ihre leiblichen Kinder erst dann eine Geldsumme xy erben, wenn sie selbst einen monatliches Gehalt von 2.000 € haben. Da Sie dies bei Ihrem Ableben aber selbst nicht mehr kontrollieren können, müssten Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen