Finanzieller-Ausgleich unter Erben bei Immobilien
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Die Erbengemeinschaft steht nun vor der Auseinandersetzung und für den Vertragsentwurf beim Notar soll im Vorfeld geklärt werden, wer was und welche Immobilien / Grundstücke bekommt. ... Derzeit sieht die Aufteilung wie folgt aus: Bruder A (mit den älteren und daher im Wert niedrigeren Immobilien) •mehrere Immobilien im Wert von ca. 650.000,00 € •verbleibendes Bankguthaben von ca. 350.000,00 € Bruder B (mit den neueren und damit höherwertigen Immobilien) •mehrere Immobilien im Wert von ca. 800.000,00 € •verbleibendes Bankguthaben von ca. 350.000,00 € Somit erhält Bruder B bei den Immobilien einen Mehrwert über 150.000,00 €. ... 1) Zahlt Bruder B nun 150.000,00 € an seinen Bruder A zum Ausgleich der höherwertigeren Immobilien.