Kündigungsfrist nicht deutlich
vom 28.10.2019
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Hallo, in meinem Vertrag steht unter Punkt 4: Nach Ablauf der Probezeit (ist leider bereits abgelaufen) kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen beiderseitig gekündigt werden- (Wenn ich bis zum 1.11 kündige wäre das doch dann der 13.12/15. 12?) Nun kommt Punkt 5: Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat usw. jeweils zum Ende eines Kalendermonats Wann kann ich jetzt kündigen? ... Gilt für Punkt 4 auch das Ende eines Kalendermonats oder nur für den Arbeitgeber?