Kein Übergang gem. §613a BGB - Vorvertrag
vom 20.1.2007
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
Am 15.01.07 wurde über das Vermögen meines bisherigen Arbeitgebers durch das hiesige Amtsgericht das Insolvenzverfahren eröffnet. Es hat sich herausgestellt, dass Masseunzulänglichkeit besteht. Ich bin derzeit in der Elternzeit, die im November diesen Jahres endet (3Jahre).