Nach Kündiung: Abfindung und Überstunden werden nicht bezahlt?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Ich bin seit dem Mai/07 als stellv. Geschäftsführer im Gastgewerbe tätig und für 31.5.10 aus betrieblichen Gründen gekündigt worden. Gehalt und alle Abmeldeunterlagen habe ich bekommen.