Ordentliche Kündigung + Ausschluss von Kündigungsschutz
vom 17.3.2014
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Nachdem ich mit mehreren Vorgesetzten versucht habe darüber zu sprechen, habe ich mich schriftlich an meinen Arbeitgeber gewandt, mit Fristsetzung und Klageandrohung. ... Ich habe bereits Kündigungsschutzklage eingereicht, mein Arbeitgeber rechtfertigt die Wirksamkeit der Kündigung mit Verweis auf eine Regelung im Arbeitsvertrag, die wie folgt lautet: "§ Während der ersten drei Monate der Tätigkeit können beide Seiten den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen.